Urlaubsreisen mit Kreuzfahrtschiff: Kreuzfahrt mit Reisemangel aufgrund Zielortausfall – Kunden steht Erstattung zu
Kreuzfahrten und Passagierrechte: Veranstalter haften für Ausfälle wenn Reiseroute beà Kreuzfahrten geändert wird. Bei diesem Reisemangel haben Passagiere Anspruch auf Rückerstattung. Bonn/Wiesbaden (dpa/tmn) – Wenn wichtige Zielorte einer Kreuzfahrt ausfallen, weil die Reiseroute geändert werden muss, ist das ein Reisemangel. Die Teilnehmer können dann darauf bestehen, nicht den vollen Preis bezahlen zu müssen.
Wurde die Kreuzfahrt bei einem Reiseveranstalter gebucht, haftet dieser dafür. Das gilt auch dann, wenn ihn keine Schuld an den Mängeln trifft, zum Beispiel bei Schäden am Schiff durch stürmische See. So entschied das Landgericht Bonn (Az.: 10 O 17/09), berichtet die Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Urlaubsreisen mit Kreuzfahrtschiff: Kreuzfahrt mit Reisemangel aufgrund Zielortausfall – Kunden steht Erstattung zu" lesen




















