Passagierrechte bei geänderten Flugzeiten: Wann sind Änderungen der Abflugzeiten rechtlich zulässig?

Passagierrechte bei geänderten Flugzeiten: Wann sind Änderungen der Abflugzeiten rechtlich zulässig?

22. Juni 2011

Flüge und Urlaubsreisen buchen: Abflugzeiten können sich ändern. Erste Angaben bei Flugbuchungen sind nur vorläufig. Ist das ändern der Flugzeiten rechtmäßig? Informationen für Urlauber im folgenden Artikel. Vor der schönsten Zeit des Jahres kommt für viele Pauschalurlauber eine unschöne Überraschung: Der Flug startet plötzlich früher als gedacht - oder später.

Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge. Berlin (dpa) - Wann der Ferienflieger abhebt, ist für viele Urlauber ein echtes Buchungsargument: Nicht alle mögen vor dem Morgengrauen zum Flughafen fahren. Geht es abends los, ist der erste Ferientag schon fast dahin. Da sorgt es für Ärger, wenn Startzeiten noch kurzfristig geändert werden. Verbraucherschützer wollen dagegen nun juristisch vorgehen, die Branche wirbt um Verständnis.

Was kritisieren die Verbraucherzentralen?
Überraschungen bei den Abflugzeiten dürften nur in engen Grenzen zulässig sein, moniert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Vor allem bei Pauschalangeboten erführen Urlauber aber oft erst kurz vor Reiseantritt von Verschiebungen - ohne dass Gründe erläutert würden. In den später eintrudelnden Reiseunterlagen steht dann eine andere Abflugzeit als in der Bestätigung direkt nach der Buchung.

Dass die ersten Angaben nur vorläufig sind, sei vielen Kunden aber nicht klar. Denn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stünden meist eher versteckte Hinweise wie: «Änderungen vorbehalten» oder «Die aktuellen Zeiten entnehmen Sie Ihrem Ticket». Wegen dieser Praxis hat der VZBV Anbieter abgemahnt und will an einigen Landgerichten klagen.

Sind Startzeitänderungen denn so dramatisch?
«Es ist natürlich nicht so, dass man Flugzeiten gar nicht ändern darf», sagt VZBV-Reiserechtsexpertin Kerstin Hoppe. Wer flexibel sei und vor dem Abendflug nicht noch einen halben Bürotag einlegen wolle, dürfte sich über einen Start am Morgen sogar freuen. Oft bedeuteten Änderungen aber ziemliche Unannehmlichkeiten.

Entspannt am Vormittag geplante Flüge würden schon einmal auf 5.00 Uhr vorgezogen. «Wenn Flughäfen nicht gut angebunden sind, können dadurch Taxikosten entstehen.» Startet der Ferienflieger statt morgens erst abends, gehe Zeit am Urlaubsort verloren. Überhaupt hätte mancher womöglich gar nicht gebucht, wäre die tatsächliche Startzeit früher klar gewesen.

Wie kommt es zu Verschiebungen der Abflugzeiten?
Dass Flugpläne durcheinandergeraten, ist keine Seltenheit. Mal gibt es Technikprobleme an Maschinen, mal ordnet die Flugsicherung vorgesehene Startzeiten neu - etwa wegen Flugumleitungen oder
Wetterphänomenen wie Vulkanaschewolken oder Stürmen.

«Das wird nicht leichtfertig gemacht», heißt es beim Deutschen Reiseverband (DRV). Pauschalreiseanbieter kaufen Platzkontingente aber schon mit langem Vorlauf von häufig einem Jahr bei den Fluggesellschaften ein. Auch im November, wenn die Buchungen für die folgende Sommersaison anrollen, stehen endgültige Zeiten meist noch nicht fest. Auf Bestätigungen werden die Angaben daher als «voraussichtlich» ausgewiesen.

Warum arbeiten Pauschalreiseanbieter nach dieser Methode?
Dass Startzeiten der Urlaubermaschinen anders als bei Linienflügen vergleichsweise spät definitiv würden, komme über den Preis letztlich auch den Kunden zugute, lautet die Argumentation der Branche. Fest steht von Anfang an nur der An- und Abreisetag, wie eine Sprecherin des Marktführers Tui erläutert. «Dafür sind Charterflüge im Rahmen einer Pauschalreise in der Regel preiswerter.

» Der Einsatz der Jets lasse sich mit kürzerem Vorlauf vor der Reise genauer planen, eine bessere Auslastung erlaube dann auch günstigere Kalkulationen. Kunden verärgern wollten Anbieter schon aus eigenem Interesse nicht, sagt eine DRV-Sprecherin. «Der Veranstalter wird immer schauen, dass er Unannehmlichkeiten gering hält.»

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