Reiserecht: Ausgleichszahlungen von ausländischen Airlines für Flugausfälle müssen deutsche Gerichte klären

Reiserecht: Ausgleichszahlungen von ausländischen Airlines für Flugausfälle müssen deutsche Gerichte klären

19. Januar 2011

Recht auf Reisen - Flugausfälle: Gerichte in Deutschland sind auch für Ausgleichszahlungen von Fluggesellschaften aus dem Ausland zuständig. Einzelheiten in folgendem Artikel. Klagen von Ausgleichszahlungen müssen Gerichte in Deutschland klären. Wichtige Informationen für Reisende im folgenden Bericht.

Karlsruhe (dpa) - Deutsche Gerichte sind in bestimmten Fällen auch für Klagen gegen Fluglinien zuständig, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung entschieden.

Im vorliegenden Fall hatten Reisende geklagt, die einen Flug von Frankfurt in die USA bei einer Fluglinie mit US-Sitz gebucht hatten. Der Flug war wegen einer defekten Maschine abgesagt und die Fluggesellschaft auf Entschädigung verklagt worden.

Bei einem geplanten Abflug aus Deutschland sind «die hiesigen Gerichte zuständig» entschied nun der BGH und wies die Revision der Fluglinie gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück (Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10).

Der Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehe aufgrund von EU-Recht, da Deutschland der Abflugort für den später annullierten Flug war, begründeten die BGH-Richter. Deutsche Gerichte seien daher auch zuständig. In den Vorinstanzen hatte das Amtsgericht Frankfurt die internationale Zuständigkeit verneint und die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht der Klage jedoch stattgegeben.

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