Flüge in der Economy Class: Es besteht kein Anspruch auf Mindestsitzabstand im Fluggerät
Sitzplätze Economy Class auf Urlaubsreisen: Flugkunden der Economy Class haben kein Recht auf Sitzabstand und Beinfreiheit. Braunschweig (dpa/tmn) - Passagiere haben keinen Anspruch auf einen Mindestsitzabstand im Flugzeug.
Wie viele Sitzreihen eine Fluggesellschaft in die Economy Class montieren darf, hängt allein vom sogenannten 90-Sekunden-Test ab: «Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass sie das Flugzeug in 90 Sekunden vollständig evakuieren kann», erklärt Cornelia Cramer, Sprecherin des Luftfahrt - Bundesamts in Braunschweig.
Der Komfort spiele weder in den europäischen Bauvorschriften für Flugzeuge noch in den Betriebsvorschriften eine Rolle. Ebenso wenig können Passagiere ab einer bestimmten Körpergröße einen Sitzplatz - etwa am Notausgang - einfordern, der mehr Beinfreiheit gewährt.
dpa/tmn san crk
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