Reiserecht: Reiseveranstalter muss Kunden bei Direktbuchung auf Visumspflicht hinweisen

Reiserecht: Reiseveranstalter muss Kunden bei Direktbuchung auf Visumspflicht hinweisen

30. November 2009

Reiserecht und Reisehinweise: Reiseveranstalter müssen bei Direktbuchung ihre Kunden auf Visumbestimmungen hinweisen. Münster (dpa/tmn) - Reiseveranstalter müssen ihre Kunden bei der Buchung von Auslandsreisen ungefragt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Das gilt zumindest dann, wenn der Tourist nicht über ein Reisebüro, sondern direkt beim Veranstalter bucht und daher mit einem gewissen Informationsdefizit zu rechnen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 8 S 131/08) weist die in München erscheinende Fachzeitschrift
«NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» hin (Heft 20/2009).

Das Gericht gab der Schadensersatzklage einer Familie teilweise statt. Die Kläger waren keine deutschen Staatsbürger und konnten eine kurzfristig gebuchte Reise in die USA nicht antreten, da für sie eine Visumspflicht bestand. Sie hatten sich aber kein Visum besorgt und machten nun geltend, der Veranstalter habe sie bei der Buchung nicht darauf hingewiesen. Das Landgericht sah darin eine grundsätzliche
Pflichtverletzung des Veranstalters - ein bloßer Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nach Meinung des Gerichts nicht. Jedoch treffe die Reisenden ein erhebliches Mitverschulden, so
dass sie allenfalls die Hälfte ihres Schadens verlangen könnten.

dpa/tmn gl cr ah

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