Stornierung von Reisen: Gerichtsurteil – Reisebüros müssen Kunden auf Stornierungsbedingungen hinweisen
Buchung und Stornierung im Reisebüro: Urteil - Reisevermittler müssen Kunden über Stornobedingungen vor Buchung einer Reise hinweisen. Reisebüro muss auf Stornomöglichkeit bei Buchung eines Fluges oder Hotels verweisen: Zur Beratungspflicht von Reisevermittlern gehört, bei der Auswahl eines Linienflugs auch auf die jeweiligen Stornierungsbedingungen hinzuweisen. Bei Unterlassung kann es teuer werden. Ein Kläger hatte in einem Reisebüro zwei Tickets für je 217 Euro gekauft. Seitens des Vermittlers war er nicht darauf hingewiesen worden, dass das Stornieren ausgeschlossen ist. Als der Mann den Flug dann nicht antreten konnte, blieb er zunächst auf seinen Kosten sitzen, klagte dann aber auf 434 Euro Schadensersatz.
Vor Gericht bekam er dann recht: In der Verhandlung gegen das Reisebüro sagte der Richter, dass zur Beratung bei der Auswahl eines Fluges bzw.einer Airline auch das Ansprechen des Themas Stornierung gehört - also die Frage, ob ein Ticket mit kostenloser Stornomöglichkeit gebucht werden soll. Darauf darf laut Rechtsprechung auch dann nicht verzichtet werden, wenn der Kunde das Thema nicht selbst anspricht. Amtsgericht Hamburg, Az.: 14 C 391/07
Quelle: DMM - der Mobilitätsmanager




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